28. Januar 2026

Mit der EAG-Investitionszuschüsse-Verordnung-Strom-Novelle 2026, kundgemacht am 16. Jänner 2026, wurden die Förderbedingungen für Photovoltaik- und Stromspeicherprojekte für das Jahr 2026 festgelegt. Damit erhalten Haushalte, landwirtschaftliche Betriebe, Unternehmen und Gemeinden Planungssicherheit für Investitionen in erneuerbare Energie.

Gefördert wird die Neuerrichtung sowie Erweiterung netzgekoppelter Photovoltaikanlagen bis zu einer Engpassleistung von 1.000 kWp. Stromspeicher sind förderfähig, wenn sie gemeinsam mit einer Photovoltaikanlage errichtet werden. Reine Speicherprojekte ohne PV-Anlage sind nicht förderfähig.

Fördercalls für Investitionszuschüsse 2026

Im Jahr 2026 sind drei Fördercalls vorgesehen, innerhalb derer Förderanträge online eingereicht werden können:

  • 1. Fördercall: 23. April bis 11. Mai 2026
  • 2. Fördercall: 16. Juni bis 30. Juni 2026
  • 3. Fördercall: 8. Oktober bis 22. Oktober 2026

Wichtig: Die Antragstellung muss vor der Inbetriebnahme der Anlage erfolgen.

Hier geht´s direkt zur Einreichung.

Förderhöhen 2026 im Überblick:

Die Förderhöhe richtet sich nach der Anlagengröße und ist in vier Kategorien gegliedert:

  • Kategorie A: bis 10 kWp – fixer Fördersatz 150 EUR/kWp
  • Kategorie B: über 10 bis 20 kWp – fixer Fördersatz 140 EUR/kWp
  • Kategorie C: über 20 bis 100 kWp – höchstzulässiger Fördersatz 130 EUR/kWp
  • Kategorie D: über 100 kWp – höchstzulässiger Fördersatz 120 EUR/kWp

Für Stromspeicher gilt ein fixer Fördersatz von 150 EUR pro kWh Speicherkapazität. (Nur in Kombination mit einer PV-Anlage)

Balkonkraftwerke gelten weder als förderfähige Photovoltaikanlagen noch als zulässige PV-Anlagenerweiterungen für Speicherbeantragungen, da sie nicht fachgerecht montiert sind. Zulässig sind hingegen Anlagenerweiterungen ab einem Modul, sofern sie an einen Wechselrichter angeschlossen sind und die Gesamtanlage netzgekoppelt sowie über einen eigenen Einspeisezählpunkt verfügt.

Ausschreibung Marktprämie Photovoltaikanlagen 1/26

Zusätzlich läuft eine Marktprämien-Ausschreibung für Photovoltaikanlagen von 2. März 2026 (12:00 Uhr) bis 17. März 2026 (23:59 Uhr). Das Ausschreibungsvolumen beträgt 175.000 kWpeak, der Höchstpreis liegt bei 7,77 Cent/kWh.

Ergänzend sieht die Novelle zusätzliche Förderanreize für innovative PV-Anwendungen, wie etwa Parkplatzüberdachungen, sowie einen Bonus für Komponenten aus europäischer Wertschöpfung vor.

Zusätzlich dazu werden in der EAG-Förderung 2026 auch Investitionszuschüsse sowie Markprämien für Wind und Wasserkraft angeboten.

Weitere Informationen sowie die Möglichkeit zur Fördereinreichung finden Sie auf der Homepage der EAG Abwicklungsstelle.

Kontakt zur Klima- und Energiemodellregion (KEM):
Die KEM steht für Informationen zu laufenden und neuen Förderprogrammen im Bereich erneuerbare Energie gerne zur Verfügung.

Zu unseren Kontaktdaten 

Dies ist eine Information der Klima- und Energiemodellregion. Die Angaben wurden sorgfältig zusammengestellt, können sich jedoch ändern. Eine Haftung wird nicht übernommen. Stand 27.01.2026


MIT UNTERSTÜTZUNG VON BUND, LAND UND EUROPÄISCHER UNION
DIESES PROJEKT WIRD AUS MITTELN DES KLIMA-UND ENERGIEFONDS GEFÖRDERT UND IM RAHMEN DES PROGRAMMS KLIMA- UND ENERGIE-MODELLREGIONEN DURCHGEFÜHRT.
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