Leader
Ziele
Hinter der Abkürzung „LEADER“ verbirgt sich eine Initiative, die ländliche Regionen weiterentwickelt.
Hier arbeiten Personen aus Zivilgesellschaft, Privatwirtschaft, (Land-) Wirtschaft und Gemeinden zusammen, um neue Lösungen für Herausforderungen im ländlichen Raum zu finden.
In Österreich gibt es 77 LEADER-Regionen, in Oberösterreich 20 LEADER-Regionen.
LEADER stärkt ländliche Regionen.
LEADER-Regionen beraten mit kreativen Ideen und fachlichem Wissen. Gemeinsam entstehen Impulse, die die Lebensqualität erhöhen und das Miteinander stärken.
Was genau ist LEADER? Folgender Kurzfilm erklärt es:
LEADER-Region Mitten im Innviertel
42 Gemeinden der Bezirke Braunau und Ried mit knapp 70.000 Einwohner*innen schlossen sich zur LEADER-Region Mitten im Innviertel zusammen, um gemeinsam die Lebensqualität in der Region zu verbessern. Ihre Mitgliedsbeiträge tragen zur Finanzierung regionaler Aktivitäten bei und ermöglichen den Bürger:innen, Betrieben und Organisationen LEADER-Förderungen zu beantragen.
Zusammen mit der Bevölkerung wurde eine Lokale Entwicklungsstrategie erarbeitet. Sie hält Bedarfe und Ziele der Region fest, jedes LEADER-Projekt muss zu einem Ziel der Strategie beitragen.
Die Mitgliedsgemeinden liegen zwischen Inn und Kobernaußerwald:
Bezirk Braunau
fdf
Gemeinde Maria Schmolln
Gemeinde Polling im Innkreis
Bezirk Ried
Gemeinde Kirchheim im Innkreis
Marktgemeinde Lohnsburg am Kobernaußerwald
Marktgemeinde Obernberg am Inn
Stadtgemeinde Ried im Innkreis
Gemeinde St. Georgen bei Obernberg am Inn
Gemeinde St. Marienkirchen am Hausruck

Unsere benachbarten LEADER-Regionen:
LEADER-Region Oberinnviertel-Mattigtal
LEADER-Region Rottal-Inn (Bayern)
LEADER-Region Sauwald-Pramtal
LEADER-Region Mostlandl-Hausruck
LEADER-Region Vöckla-Ager
Von der Idee zum LEADER-Projekt
Eine Idee kann zum LEADER-Projekt werden, wenn:
- sie zur Umsetzung der Lokalen Entwicklungsstrategie beiträgt,
- innovativ ist und etwas Neues in die Region bringt,
- in der LEADER-Region verwirklicht wird und der Region zugute kommt,
- ein:e Projektträger:in dahinter steht,
- langfristiger Bestand angepeilt wird,
- Eigenmittel für die Umsetzung und Vorfinanzierung gesichert sind,
- und ein positiver Beschluss des Projektauswahlgremiums vorliegt.
Eine LEADER-Projektidee einreichen können:
Gemeinden, natürliche Personen, juristische Personen (z. B. Vereine), gemeinnützige Personengemeinschaften.
Fördersätze (pro Projekt gilt ein einheitlicher Fördersatz für alle Kostenpositionen):
- 40 % Förderung für einkommensschaffende, wertschöpfende Vorhaben
- 60 % Förderung für indirekt einkommensschaffende, investive Vorhaben
- 80 % Förderung für nicht-investive Vorhaben zu Querschnittsthemen wie Bildung, Jugend, MigrantInnen, Menschen mit besonderen Bedürfnissen, Klima und Umwelt, Demographie, regionale Kultur und Identität
Schritt für Schritt zum Projekt
Projektidee im LEADER-Büro vorstellen: KONTAKT
Wichtig: So früh als möglich bei uns melden! Alles braucht seine Zeit - auch ein LEADER-Projekt.
Die Projektentwicklung kann einige Monate beanspruchen.
Im Erstgespräch wird geklärt, ob die Idee zur Lokalen Entwicklungsstrategie passt und welche Kriterien zu erfüllen sind, um eine LEADER-Förderung beantragen zu könnnen.
Nun sind die Projektdetails zu planen: Für das Projektkonzept sind die Vorhaben zu beschreiben, Preisangebote einzuholen, die Finanzierung zu regeln und ein Zeitplan zu erstellen. Die auszufüllenden Formulare sind im LEADER-Büro erhältlich.
Wenn das vollständige Projektkonzept vorliegt, wird es bei der Förderstelle zur Vorprüfung vorgelegt und eine fachliche Stellungnahme eingeholt. Dabei können sich weitere Fragen ergeben oder es müssen Ergänzungen im Projekt vorgenommen werden.
Mit einer positiven Stellungnahme werden die Projektunterlagen an das Projektauswahlgremium weitergeleitet.
Danach sind die offiziellen Förderungsdokumente auszufüllen: Der Förderungsantrag beinhaltet das Projektkonzept samt Zielen, Kostenübersicht mit Preisangeboten und diverse förderungsrelevante Unterlagen des Projektträgers.
Bitte beachten: Alle Unterlagen des Förderantrages müssen spätestens vier Wochen vor dem Sitzungstermin im LEADER-Büro aufliegen.
Bei den Sitzungen des Projektauswahlgremiums präsentieren die Projektgruppen ihr Vorhaben. Dafür sind 10 Minuten Zeit.
Anschließend bewertet das Projektauswahlgremium die eingereichten Projekte nach einem einheitlichen Schema und legt den Fördersatz fest. Die Ergebnisse werden den Projektgruppen in den nachfolgenden Tagen mitgeteilt.
Sitzungstermine und Auswahlkriterien werden auf dieser Website veröffentlicht.
Nach positivem Beschluss des Projektauswahlgremiums kann der Förderungsantrag gestellt werden. Das LEADER-Büro reicht den Förderungsantrag bei der zuständigen Landesstelle ein. Die Antragsunterlagen werden bei der LEADER-Landesstelle geprüft, eventuell gibt es Nachforderungen von Unterlagen.
Wenn die schriftliche Projektbewilligung der Förderstelle vorliegt, kann die Projektumsetzung beginnen. Erst dann sind Kosten für das Projekt anrechenbar. Das bedeutet: Nur Rechnungen, die nach der Projektbewilligung erfolgen, können bei der Abrechnung berücksichtigt werden.
Achtung: Die Genehmigung ist noch kein Rechtsanspruch auf die Auszahlung der Förderung! Ob die Förderung auch ausbezahlt wird, hängt davon ab, ob die Projektziele erreicht werden, die bei der Einreichung festgelegt wurden und ob das Projekt entsprechend der Vorgaben umgesetzt wurde.
Bitte beachten:
- Das eingereichte Projektkonzept ist genau einzuhalten und gut zu dokumentieren (Fotos, Anwesenheitslisten, usw.). Denn förderfähig sind nur Kosten, die eingereicht und bewilligt wurden.
- Änderungen sind nur in sehr geringem Ausmaß möglich (z. B. neue Inhalte kommen hinzu, Umsetzung wird nicht rechtzeitig fertig, Kosten werden billiger oder teurer) und erfordern vorher eine schriftliche Genehmigung der Förderstelle! Deshalb sind Änderungen unbedingt rechtzeitig vorher im LEADER-Büro mitzuteilen!
- Erfolgt die Leistungsvergabe vor der Genehmigung, geschieht das auf eigenes Risiko. Es kann sein, dass das gesamte Projekt nicht mehr förderfähig ist.
- Ordnungsgemäße Rechnungslegung und korrekte Zahlung der Leistungen sind wichtig, damit das Projekt abgerechnet werden kann. Originalrechnungen und Zahlungsnachweise sind wichtige Grundlagen für die Projektabrechnung.
- Alle Projektträger:innen sind verpflichtet, bei Projektaktivitäten auf die LEADER-Förderung hinzuweisen. Deshalb unbedingt die Publizitätsrichtlinien einhalten! Bei Drucksorten (Folder, Plakate, Inserate, usw.) sind Belegexemplare zu sammeln, die den Förderungsnachweis dokumentieren.
- Regelmäßig kontrollieren, ob das Projekt auch die gewünschte Wirkung erzielt, und Rücksprache mit dem LEADER-Büro halten.
- Fotos von der Projektumsetzung machen.
Ist das Projekt vollständig umgesetzt, kann der Antrag auf Auszahlung der Förderung gestellt werden. Das bedeutet, das gesamte Projekt ist vorzufinanzieren und kann erst nach der Umsetzung abgerechnet werden. Die Kosten der Projektabrechnung müssen mit den bewilligten Kosten übereinstimmen.
Für den Zahlungsantrag ist eine Belegaufstellung und ein Tätigkeitsbericht zu erstellen, die die angefallenen Kosten dokumentieren. Die auszufüllenden Dokumente sind im LEADER-Büro erhältlich.
Beizulegen sind die Originalrechnungen, Kontoauszüge und Belegexemplare (Drucksorten, Presseberichte), usw.
Das LEADER-Büro reicht den Zahlungsantrag bei der Förderstelle ein. Nach dortiger Prüfung erfolgt die Auszahlung, damit gilt das LEADER-Projekt als abgeschlossen. Achtung auf den Verpflichtungszeitraum!
Alle Aufzeichnungen und Unterlagen sind 10 Jahre ab Ende jenen Jahres, in dem die Förderung ausbezahlt wurde, aufzubewahren (z. B. Anträge, Bescheide, Angebote, Bewilligungen, Berichte, Rechnungen, Angebote, Zeitaufzeichnungen, usw.).
Eine Vor-Ort-Kontrolle kann erfolgen!
Projektauswahl
Ein regionales Gremium aus 19 Personen entscheidet, welche Projekte zur Lokalen Entwicklungsstrategie beitragen und zur Förderung empfohlen werden. Es sind größtenteils Privatpersonen, zum kleineren Teil Vertreter:innen öffentlicher Einrichtungen.
Weitere Informationen:
Geschäftsordnung Projektauswahlgremium
Kriterien zur Auswahl von LEADER-Projekten
Prozessablaufdiagramm zur LEADER Projektauswahl
Die LEADER-verantwortliche Landesstelle ist das Verbindungsglied zwischen dem Bundesministerium als Verwaltungsbehörde und den LEADER-Regionen. In Oberösterreich ist die Abteilung Land- und Forstwirtschaft des Landes OÖ als LEADER-verantwortliche Landesstelle zuständig.
LEADER-Projekte
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Archiv
Die LEADER-Förderperiode 2007 bis 2013 war die erste Teilnahme des damals neu gegründeten Regionalvereins Innviertel – vom Inn zum Kobernaußerwald. Erste Erfahrungen mit der Umsetzung von Projekten und dem Aufbau von Netzwerken im LEADER-Kontext wurden gesammelt.
Mit insgesamt 86 Projekten, die einer Investition von etwa 17,5 Mio. Euro in den ländlichen Lebensraum unserer Region entsprachen, konnten knapp 5,6 Mio. Euro Fördermittel aus LEADER lukriert werden, bei gleichzeitig geringen Verwaltungskosten von unter 6%.
Tatsächlich unbezahlbar waren aber die Effekte, die durch LEADER in der Vernetzung regionaler Stakeholder ausgelöst wurden.
Einen Überblick über alle Projekte und Aktivitäten gibt der Projektbericht, der hier heruntergeladen werden kann: Projektbericht 2007-2013
Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums: Hier investiert Europa in die ländlichen Gebiete.
Europäische Kommission - Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft - Land Oberösterreich