Das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) tritt mit 1. Oktober 2026 in Kraft. Welche neuen Regeln und Pflichten das für Energiegemeinschaften bringt, stand im Fokus des 10. EEG-Forums in der GIESSEREI Ried. Als Expertin zu Gast war DI Dr. Karin Mairitsch, KEM-Managerin der Region Thermenlinie Nord (NÖ) und Gründerin der EEG franz.energy. Sie gab einen kompakten Überblick über die kommenden gesetzlichen Änderungen und machte dabei vor allem eines deutlich: Durch das ElWG eröffnen sich für EEGs neue Möglichkeiten, gleichzeitig steigen aber auch die Anforderungen an Organisation und Umsetzung.
Gemeinsame Energienutzung wird zum neuen Dachmodell
Im Zentrum der Reform steht der Begriff "Gemeinsame Energienutzung". Darunter werden künftig verschiedene Modelle der Bürgerenergie zusammengeführt - von Gemeinschaftlichen Erzeugungsanlagen (GEA) über Erneuerbare Energiegemeinschaften (EEG) und Bürgerenergiegemeinschaften (BEG) bis hin zu Peer-to-Peer-Verträgen.
Neu ist: Energie kann künftig deutlich flexibler zwischen Teilnehmer:innen geteilt, gespeichert und verkauft werden. Auch direkte vertragliche Vereinbarungen zwischen Erzeuger:innen und Verbraucher:innen - ohne eigene Rechtsform - werden möglich. Damit entstehen für Gemeinden, Betriebe und Bürger:innen neue Wege, regional erzeugten Strom effizient zu nutzen.
Mehr Spielraum für Betriebe und Gemeinden
Eine wichtige Neuerung bringt der Begriff des "Aktiven Kunden". In Zukunft können nicht nur Haushalte, sondern auch Gebietskörperschaften, kleine und mittlere Unternehmen sowie Großunternehmen Strom erzeugen, speichern, verkaufen und gemeinschaftlich nutzen - sofern Energie nicht die Hauptgeschäftstätigkeit darstellt.
Besonders interessant ist die neue Eigenversorgungsanlage: Damit kann eine Gemeinde selbst Strom von einer PV-Anlage, die sich am Standort A befindet (z.B. Schuldach), am Standort B verbrauchen (z.B. Gemeindeamt, Kläranalge,...). Dafür ist keine zusätzliche Rechtsform oder zweite juristische Person nötig, außerdem profitiert man von reduzierten Netzentgelten innerhalb des Nahebereichs.
Energieteilen wird einfacher mit erweitertem Nahebereich
Auch auf geografischer Ebene bringt das ElWG eine Neuerung. Der Nahebereich wird größer gefasst, damit können Teilnehmer:innen von günstigeren Netzkosten profitieren - nicht nur bei EEGs, sondern auch bei BEGs und Peer-to-Peer-Modellen. Das stärkt regionale Kooperationen und macht Energiegemeinschaften wirtschaftlich noch interessanter.
Neue Rolle: Organisator als zentrale Drehscheibe
Mit den zusätzlichen Möglichkeiten für EEGs wachsen auch die Anforderungen. Wer größere Energiemengen bereitstellt, kann künftig unter Lieferantenverpflichtungen fallen, etwa in Bezug auf Vertragsgestaltung, Rechnungslegung und transparente Information der Kund:innen.
Hier kommt eine neue Rolle ins Spiel: Der "Organisator" kann als Dienstleister die Kommunikation mit Netzbetreibern übernehmen, Verträge abwickeln, abrechnen oder auch technische Anlagen betreuen. Vor allem größeren Gemeinschaften bietet das die Möglichkeit, ihre EEGs professionell und effizient zu betreiben.
Übergangsfrist bis Oktober 2026
Bestehende EEGs können grundsätzlich weitergeführt werden. Die neuen gesetzlichen Bestimmungen treten mit 1. Oktober 2026 in Kraft - bis dahin gilt eine Übergangsfrist, in der aktuelle Modelle in das neue System eingebunden werden. Weiterführende Informationen findet man auf der Homepage https://energiegemeinschaften.gv.at/ .





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