Im Herbst stehen Meldepflichten für die Energieeffizienzrichtlinie (EED III) an. Bei einem Infotermin im Gemeindesaal Neuhofen, organisiert von den Klima- und Energiemodellregionen Inn-Hausruck und Inn-Kobernaußerwald, beantwortete Energiecoach Franz Strasser aktuelle Fragen der KEM-Mitgliedsgemeinden und besprach weitere Vorgehensweisen.
Die Veranstaltung knüpfte an einen Infovormittag im Juni 2025 an. Damals standen vor allem das verpflichtende Gebäudeinventar, die Erfassung der kommunalen Gebäude und die dafür erforderlichen Verbrauchsdaten im Mittelpunkt. Nun ging es darum, den Blick auf die nächsten Umsetzungsschritte zu richten und die Vorgaben des Oö. Energieeffizienzgesetzes verständlich einzuordnen.
Vom Gebäudeinventar zum konkreten Maßnahmenplan
Mit dem Gebäudeinventar haben die Gemeinden eine wichtige Grundlage geschaffen: Es bietet einen Überblick über die beheizten und gekühlten kommunalen Gebäude, deren Nutzflächen, Energieverbräuche und energetischen Zustand. Nun gilt es, diese Daten laufend zu aktualisieren und einen realistischen Fahrplan für die Zukunft zu entwickeln. Dabei geht es nicht nur um große Sanierungsprojekte, auch die Optimierung von Heizungsanlagen, der Umstieg auf LED-Beleuchtung oder eine verbesserte Regelungstechnik können den Energieverbrauch und damit laufende Kosten senken.


Bevorstehende Meldefristen im Herbst
Alle Gemeinden müssen bis 30. September 2026 ihren Gesamt-Endenergieverbrauch des Ausgangsjahres 2021 an das Land Oberösterreich melden. Die Daten sind in die Bereiche Gebäude, Prozesse und kommunale Fahrzeugflotte aufzugliedern. Diese Meldung bildet die Grundlage dafür, spätere Energieeinsparungen zu berechnen und zu bewerten.
Auch zur Sanierung von Gemeindegebäude sind Angaben erforderlich. Je nach gewähltem Vorgehen müssen beispielsweise die zu sanierende Gebäudefläche oder die geplanten und tatsächlich erreichten Energieeinsparungen gemeldet werden. Gemeinden, die den alternativen Ansatz gewählt haben, müssen zusätzlich ihre Renovierungspässe vorlegen.
Die Verpflichtung, jährlich 1,9% des Gesamtenergieverbrauchs einzusparen, beginnt abhängig von der Gemeindegröße zu unterschiedlichen Zeitpunkten: für Gemeinden mit 5.000 bis 50.000 Einwohner:innen ab 1. Jänner 2027 und kleinere Gemeinden ab 1. Jänner 2030. Die Meldung der Ausgangsdaten für 2021 ist jedoch bereits bis Ende September für alle Gemeinden verpflichtend.


Unterstützung bei der Umsetzung
Neben den gesetzlichen Vorgaben zu EED III gab es auch einen Rückblick zu den bereits stattgefundenen Energie-Coachings, bei denen Energiecoach Franz Strasser direkt vor Ort Energiespartipps und Empfehlungen zur Einreichung bei EED III gab.
Der gemeinsame Infotermin zeigte einmal mehr, wie wertvoll die Vernetzung der Gemeinden ist. Viele Mitgliedsgemeinden haben ähnliche Fragestellungen, die sich durch das Aufzeigen von Lösungsansätzen und den Austausch von Erfahrungen beantworten ließen.
Das KEM-Team begleitet die Gemeinden weiterhin und steht für Fragen gerne zur Verfügung.


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