Datenschutzerklärung und Teilnahmebedingungen Gewinnspiel
Datenschutz
Die im Rahmen des Gewinnspiels erhobenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Durchführung des Gewinnspiels verarbeitet, insbesondere zur Ermittlung und Benachrichtigung der Gewinner:innen. Erhoben werden folgende Daten: Name, E-Mail-Adresse und die Gewinnspielantwort. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Rechtsgrundlage ist die Vertragserfüllung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.Es besteht keine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung zur Bereitstellung der Daten. Ohne Bereitstellung ist jedoch eine Teilnahme am Gewinnspiel nicht möglich. Die Daten werden für die Dauer des Gewinnspiels sowie zur Bearbeitung möglicher Gewinn- oder Schadenersatzansprüche für maximal drei Jahre gespeichert und anschließend gelöscht.
Teilnahmebedingungen
Veranstalter des Gewinnspiels ist der Verein Energiewende – Mitten im Innviertel.
Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Personen mit Wohnsitz in den Mitgliedsgemeinden der KEM Inn-Hausruck oder KEM Inn-Kobernaußerwald.
Teilnahmezeitraum: 16. September bis 22. September 2025.
Die Teilnahme ist kostenlos.
Mehrfacheinsendungen sind nicht zulässig.
Für die Gewinnfrage werden die bestmöglichen und aktuell verfügbaren statistischen Daten der Stadt Ried herangezogen. Unter allen richtigen Einsendungen entscheidet das Los.
Im Falle einer schuldhaften Verletzung der Teilnahmebedingungen kann der Veranstalter Teilnehmende mit sofortiger Wirkung ausschließen.
Die Gewinner:innen werden nach Ablauf des Teilnahmezeitraums ermittelt und per E-Mail benachrichtigt.
Der Gewinnanspruch ist nicht übertragbar. Eine Barauszahlung, Änderung oder ein Umtausch des Gewinns sind ausgeschlossen. Alle mit dem Gewinn oder dessen Nutzung verbundenen Kosten trägt der/die Gewinner:in. Die Übergabe des Gewinns erfolgt in Abstimmung mit dem/der Gewinner:in.
Der Veranstalter behält sich vor, das Gewinnspiel aus wichtigem Grund (z. B. höhere Gewalt oder gesetzliche Gründe) ohne vorherige Ankündigung abzubrechen oder zu beenden.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt eine angemessene Ersatzregelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Im Falle eines Gewinns können Vorname, Wohnort sowie ein Foto der Gewinnübergabe auf den Internetseiten, Social-Media-Kanälen der KEM sowie in regionalen Medien veröffentlicht werden.